Nasslack- und Pulverbeschichtungsanlagen zählen laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3) zu den überwachungspflichtigen Anlagen und unterliegen damit strengen gesetzlichen Vorgaben. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage nicht nur vor der ersten Inbetriebnahme, sondern auch regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Wir unterstützen Sie dabei diese Prüfpflichten zuverlässig zu erfüllen – mit Fachkompetenz, Erfahrung und einem besonderen Fokus auf den Explosionsschutz gemäß ATEX-Richtlinie. Denn nur wenn alle sicherheitsrelevanten Aspekte konsequent berücksichtigt werden, ist der Schutz von Mitarbeitenden, Betrieb und Umwelt gewährleistet.
Wir beraten Sie gern rund um die Themen Sicherheit und Explosionsschutz.
![]()
Wir überprüfen die relevanten Dokumente Ihrer Nasslack- oder Pulverbeschichtungsanlage auf Aktualität und Vollständigkeit.
Wir überprüfen die relevanten Dokumente Ihrer Nasslack- oder Pulverbeschichtungsanlage auf Aktualität und Vollständigkeit.
Wir prüfen Ihre technischen Geräte und Systeme hinsichtlich sicherheitstechnisch relevanter Merkmale. Dazu zählen:
Wir prüfen Ihre technischen Geräte und Systeme hinsichtlich sicherheitstechnisch relevanter Merkmale. Dazu zählen:
Bestimmte Systeme, die besonders relevant für den Explosionsschutz sind, müssen jährlich geprüft werden. Dazu zählt u.a. die Abluftmessung der Kabine durch eine befähigte Person.
Bestimmte Systeme, die besonders relevant für den Explosionsschutz sind, müssen jährlich geprüft werden. Dazu zählt u.a. die Abluftmessung der Kabine durch eine befähigte Person.
Alle durchgeführten Prüfungen werden gemäß BetrSichV sorgfältig dokumentiert. Etwaige Mängel halten wir im Prüfprotokoll fest, damit Sie wissen, wo Handlungsbedarf besteht. Unser erfahrenes Service-Team unterstützt Sie gerne bei der schnellen und fachgerechten Behebung.
Sobald alle Mängel beseitigt sind, erhalten Sie ein aktualisiertes Prüfprotokoll als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung – klar, nachvollziehbar und rechtssicher.
Alle durchgeführten Prüfungen werden gemäß BetrSichV sorgfältig dokumentiert. Etwaige Mängel halten wir im Prüfprotokoll fest, damit Sie wissen, wo Handlungsbedarf besteht. Unser erfahrenes Service-Team unterstützt Sie gerne bei der schnellen und fachgerechten Behebung.
Sobald alle Mängel beseitigt sind, erhalten Sie ein aktualisiertes Prüfprotokoll als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung – klar, nachvollziehbar und rechtssicher.
Ordnungsprüfung
Technische Prüfung
Protokollierung
Überprüfungen nach aktuellen Gesetzen und Normen
Technische Prüfung
Protokollierung
Ordnungsprüfung
Technische Prüfung
Protokollierung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Wir unterstützen Sie gerne rund um die Themen Sicherheit und Explosionsschutz für Ihre Nasslack- oder Pulverbeschichtungsanlage.